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Aufwendungen für NLP-und Supervisionskurse als Werbungskosten ?




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 14.08.2009

Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin sogenannte NLP-Kurse besucht.(NLP= Neuro-Linguistische Programmierung) Von Beruf war sie leitende Redakteurin einer Zeitschrift und erhofft sich durch die Kurse Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit und weitere Soft Skills. Im ersten Zug lehnte das Finanzamt die Aufwendungen als Werbungskosten ab. Dem widersprach aber der BFH und bejahte die berufliche Veranlassung. Als wichtigste Faktoren für die berufliche Veranlassung nannte der BFH: a) die Kurse waren von einem berufsmäßigem Veranstalter angeboten b) der Teilnehmerkreis war homogen und verfolgte die gleichen Interessen c) der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten war auf eine anschließende berufliche Verwendung angelegt Das bei den Kursen eventuell auch private Kenntnisse erworben wurden, bejahte der BFH zwar, ordnete diese aber dem beruflichen Anlass unter.




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