Verlustberücksichtigung bei Beteiligung von unter 1%
Schrieb steuerberaten.de GmbH am 18.08.2009
Die Berücksichtigung eines Verlusts i. S. d. § 17 EStG ist auch möglich, wenn die Beteiligung ursprünglich mehr als 1% betragen hat und später abgesenkt wurde. Im vorliegenden Fall erwarb der Kläger in 1999 einen Geschäftsanteil von 1,043% an einer GmbH. Durch drei Kapitalerhöhungen und Übernahme der neuen Geschäftsanteile durch neue Gesellschafter verminderte sich der Geschäftsanteil des Klägers auf 0,819%. Im Januar 2002 wurde über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Hierbei wurden Masseunzulänglichkeiten festgestellt. Der Kläger wollte den Auflösungsverlust (zur Hälfte) steuerlich nach § 17 EStG berücksichtigen. Vor dem Finanzgericht hatte er hier keinen Erfolg, denn die Berücksichtigung wurde unter Hinweis auf den § 17 (2) S. 4 Buchst. B EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 abgelehnt. Danach hätte der Kläger in den letzten fünf Jahren mindestens zu 1% beteiligt sein müssen. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch zugunsten des Klägers. Er hob das Urteil des Finanzgerichts wieder auf. Nach Auffassung des BFH solle die Vorschrift des § 17 (2) S. 4 Buchst. B EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 lediglich verhindern, dass durch Zukauf von Anteilen die Grenze überschritten wird, nur um bewusst Verluste geltend machen zu können. Diese Einschränkung gelte hier weder für die angeschafften Anteile, noch für in den letzten fünf Jahren erworbene Anteile. Der Erwerb der Anteile habe zur Begründung einer Beteiligung des Klägers i. S. d. § 17 (1) EStG geführt. Hätte der Kläger seine Anteile mit Gewinn veräußert, wäre der Gewinn steuerpflichtig nach § 17 EStG gewesen. Denn hier wäre darauf abgestellt worden, dass innerhalb der letzten fünf Jahre die zum Zeitpunkt der EInkünfteentstehung geltende Grenze von 1% überschritten worden ist. Verluste sind also nach gleichen Grundsätzen zu berücksichtigen. (BFH v. 01.04.2009 - IX R 31/08)
Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen
Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.
Top 10 Steuerberater
Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.
- Steuerberater Suche - Steuerberater stellen sich vor
- vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban (267)
- Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR (144)
- Steuerberater Mark Andreas Vogt (78)
- Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (60)
- DanRevision-Gruppe (43)
- steuerberaten.de GmbH (37)
- Steuerkanzlei Dienes + Weiß (35)
- HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft (29)
- Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater (28)
- Steuerkanzlei Steffen Reum Steuerberater, Diplom-Wirtschaftsingenieur (25)
- die Top 100 Steuerberater anzeigen
Steuerberater Tipps nach Kategorien
- Studenten (32)
- Familien (167)
- Existenzgründer (55)
- Selbstaendige und Freiberufler (51)
- Tipps Allgemein (490)
- Referendare (3)
- Ärzte (27)
- Anwälte (1)
- Architekten (1)
- Handwerk (6)
- vollständiges Themenverzeichnis anzeigen
Steuerberatersuche
- Steuerberater Suche - Steuerberater stellen sich vor
- Steuerberater in Berlin (33)
- Steuerberater in Hamburg (17)
- Steuerberater in München (12)
- Steuerberater in Düsseldorf (10)
- Steuerberater in Hannover (10)
- Steuerberater in Köln (6)
- Steuerberater in Stuttgart (6)
- Steuerberater in Aschaffenburg (4)
- Steuerberater in Bielefeld (4)
- Steuerberater in Essen (4)
- vollständiges Steuerberater Städteverzeichnis anzeigen
Steuerberater Antworten
Über Steuerberater-Empfehlung
- Agb
- Impressum
- Pause für Steuern, Zeit zum Träumen. Ihre Bilder als Foto Leinwand gibt es schnell und günstig bei PosterXXL.
- Wohnungssuche bei Immonet
- Hilfe bei Fragen zu Internetrecht, Abmahnungen, Urheberrecht und gewerblichem Rechtsschutz