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Liquiditätsverbesserung durch Istversteuerung bei der Umsatzsteuer




Schrieb Zöllner & Zöllner Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Registeraccountant am 21.08.2009

Rückwirkend zum 1. Juli 2009 ist der Zugang zur Umsatzsteuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erleichtert worden (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung). Die Umsatzgrenze für die sogenannte Istversteuerung wurde bei gewerblichen Unternehmen wurde auf EUR 500.000,- verdoppelt. Damit wird die bislang auf die neuen Bundesländer beschränkte Regelung befristet bis zum 31.12.2011bundesweit eingeführt. Bei der Umsatzgrenze von EUR 500.000,- ist auf den Jahresumsatz 2008 abzustellen. Lag Ihr Umsatz 2008 unter der Grenze von EUR 500.000,- und haben Sie hohe Kundenforderungen? Wenn ja, dann entlasten auch Sie die Liquidität Ihres Unternehmens und machen von der entsprechenden gesetzlichen Regelung Gebrauch. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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