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Einheitlichkeit beim Grundstücksumsatz für Zwecke der Umsatzsteuer auch bei 2 getrennten Verträgen




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 11.09.2009

Gemäß § 4 Nr. 9a des Umsatzsteuergesetzes sind Umsätze steuerfrei, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Dies sind vor allem Verkäufe von Grund- und Boden, Wohnungen etc. Im entschiedenen Fall ging es darum, dass zunächst ein unbebautes Grundstück verkauft wurde. Der Vorgang unterlag unstrittig der Steuerfreiheit. In einem 2. Vertrag desselben Veräußerers verpflichtete sich dieser an den Käufer, auf dem unbebautem Grundstück ein schlüsselfertiges Gebäude zu erstellen. Der BFH bejahte in diesem Fall die sogenannte Einheitlichkeit der Leistung, da es sich trotz 2 Verträgen um denselben Veräußerer handelte. Denn was wollte der Käufer? Er wollte ein schlüsseslfertiges Gebäude erwerben. Somit wurde hier ein bebautes Grundstück geliefert und die Umsatzsteuerbefreiung griff insgesamt




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