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Campingplatzvermietung an Dauercamper- Behandlung bei der Umsatzsteuer




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 07.10.2009

Vermietet ein Campingplatzbetreiber kurzfristig an Camper, ist die Vermietung umsatzsteuerpflichtig. Lediglich die Vermietung an Dauercamper (länger als 6 Monate) ist von der Umsatzsteuer befreit. Da in der heutigen Zeit ein Campingplatz ohne Stromanschluss schwer vorstellbar ist, folgt auch die Zurverfügungstellung von Strom dieser Handhabung. Bei der kurzfristigen Vermietung (unter 6 Monaten) ist der Strom umsatzsteuerpflichtig, über 6 Monaten als langfristige Vermietung umsatzsteuerfrei. Der Strom gilt hier als unselbständige Nebenleistung und teilt das Schicksal der Hauptleistung (Vermietung).




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