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Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?




Schrieb Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater am 26.11.2009

Das Niedersächsische Finanzgerichts hält die andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig und legt das Klageverfahren dem Bundesverfassungsgericht (Az.: 7 K 143/08) vor. Tipp: Sollten die ergehenden Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheide nicht vorläufig in Bezug auf die mögliche Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags ergange sein, sollte Einspruch in Verbindung mit einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens unter Verweis auf das Urteil und die Vorlage bei dem Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.




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