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Solidaritätszuschlag: Vorläufige Festsetzung




Schrieb Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater am 08.12.2009

Die obersten Finanzbehörden der Länder reagieren auf die Entscheidung des Finanzgerichtes Niedersachsen vom 25.11.2009 (Az. 7 K 143/08). In seiner Entscheidung hatte das Gericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt und damit den Weg zum Bundesverfassungsgericht freigemacht. Im BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2009 (IV A 3 - S 0338/07/10010) wird bestimmt, dass im Rahmen der verfahrensrechtlichen MÖglichkeiten sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorzunehmen sind.




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