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Elterngeld unterliegt Progressionsvorbehalt




Schrieb Lediger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 09.12.2009

Bisher war umstritten, ob das vom Staat gezahlte Elterngeld dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen war. Der Bundesfinanzhof hat nun für Klarheit gesorgt und entschieden, dass das Elterngeld Einkünfteersatz ist. Eltern sollten sich darauf einstellen, dass bei Vorliegen weiterer Einkünfte ggf. mit einer Einkommensteuernachzahlung gerechnet werden muss.




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