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Soli für VZ 2007 für verfassungsgemäß (FG) ?




Schrieb Lediger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 03.01.2010

Das Finanzgericht Münster hält den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 für verfassungsgemäß (FG Münster, Urteil v. 8.12.2009 - 1 K 4077/08 E). Quelle: FG Münster, Pressemitteilung v. 10.12.2009 Die finale Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Bis zu dieser Entscheidung werden die Steuerbescheide entsprechend des BMF Erlasses vom 7.12.2009 betreffend der Festsetzung des Solidaritätszuschlags (für Veranlagungsjahre ab 2005) vorläufig erlassen. Für alle aktuellen erlassenen Steuerbescheide sollte die Existenz des Vorläufigkeitsvermerks geprüft werden. Soweit dieser noch nicht im Steuerbescheid enthalten sein, müsste innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne bereit.




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