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BUndesfinanzhof verlängert Steuererklärungsfrist




Schrieb Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Rüdiger Quermann am 22.01.2010

Viele Steuerzahler können eine Steuererklärung freiwillig abgeben, um in den Genuß einer Steuererstattung zu kommen. Interessant ist dies insbesondere für Steuersparer, die ausschließlich Lohneinkünfte hatten oder bei deren Zinseinkünften ein Steuerabzug erfolgte. Diese sog. Antragsveranlagung verweigerte die Finanzverwaltung in der Vergangenheit oft unter Hinweis auf angeblich verstrichene Fristen. Klarheit schafft das aktuelle Urteil des BFH VI R 1/09. Der Bundesfinanzhof stellt klar, daß die durch die Finanzverwaltung gerne geltend gemachte Veranlagungsfrist von zwei Jahren nicht rechtens ist. Maßgeblich ist die allgemeine steuerliche Verjährungsfrist von grundsätzlich sieben Jahren. Die Steuerrückzahlung für das Jahr 2003 kann also noch bis zum Ende des Jahres 2010 beantragt werden. Voraussetzung ist allerdings, daß in der Vergangenheit nicht bereits ein Antrag auf Durchführung der Veranlagung bestandskräftig abgelehnt wurde. Mehr Steuertipps lesen Sie unter http://www.steuerberater-quermann.de/?c=Tipps




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