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Steuerhinterziehung durch Ebay Verkäufe




Schrieb DS Deutsche Steuerberatung GmbH, Essen am 05.02.2010

Die Finanzverwaltung setzt bei all denjenigen Ebay Händlern, die im Sinne des Steuerrechts als gewerbliche Händler tätig sind, ein Programm, das den Namen „Fahndungsknecht“ trägt, ein. Mithilfe dieses Programms ist die Finanzverwaltung in der Lage, umfangreich die Daten aufzubereiten, die sie ggf. von Ebay erhält. Die Finanzverwaltung hat somit lückenlosen Überblick über all diejenigen Kaufgeschäfte, die über Ebay abgewickelt worden sind. So haben in den letzten Monaten immer mehr Verkäufer bei Ebay Schwierigkeiten mit der Finanzverwaltung bekommen und sogar in zahlreichen Fällen Besuch von der Steuerfahndung. Diejenigen, die sich der Gefahr nicht aussetzen wollen, trotz Ahnungslosigkeit steuerpflichtig zu werden, sollten den zugrunde liegenden Sachverhalt durch einen Steuerberater prüfen lassen. Selbst für den Fall, dass die Steuererklärungen in der Vergangenheit nicht richtig abgegeben worden sind, sieht das Steuerrecht durch die Korrektur der Steuererklärung, d.h. durch die Abgabe einer Selbstanzeige und der Nachzahlung der Steuern vor, dass Straffreiheit erreicht wird.




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