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Sprachkurse außerhalb Europas steuerlich absetzen




Schrieb DanRevision-Gruppe am 08.02.2010

Warum nicht das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden und fürs berufliche Fortkommen einen Sprachkurs machen. Natürlich im fernen Ausland und voll steuerlich absetzbar. Klingt gut. Nur wer als Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung Kosten für einen Sprachkurs im Ausland als Werbungskosten ansetzen möchte, sieht sich in der Regel einer harten Fiskalfront gegenüber. Diese Front wird nun durch ein zu begrüßendes Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ein wenig aufgeweicht. Im Streitfall hatte ein Steward zur Erlernung einer weiteren Fremdsprache einen Spanisch-Kurs in Mexiko besucht. Das Finanzamt verwehrte dem Lernwilligen den Werbungskostenabzug der Aufwendungen, da es eine private Veranlassung der Reise nach Mexiko annahm. Sein Steuerberater riet ihm gegen die Entscheidung zu klagen, und das war gut. Die Finanzrichter folgten der Klage des Mannes. Denn aufgrund der Umstände des konkreten Falles war ersichtlich, dass es sich um eine tatsächliche Fortbildung gehandelt habe. Dafür war zum einen entscheidend, dass der Steward von seinem Arbeitgeber Bildungsurlaub für den Sprachkurs erhalten hatte und zudem der vorgelegte Stundenplan so gut wie keinen Raum für private Aktivitäten ließ. So macht eine Sprachreise auf Staatskosten dann auch wieder Spaß. Für Fragen rund um Ihren Sprachkurs und für sämtliche Fragen zu privaten und betrieblichen Steuern stehen wir von der DanRevision in Kiel Ihnen gerne zur Verfügung: Wir lieben Sicherheit, ein funktionierendes Teamwork, einen tollen Service, gute Laune und Herausforderungen - Sie auch? DanRevision-Gruppe Michael Kramer, Januar 2010




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