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Datenträgerkauf Schweiz / Selbstanzeige




Schrieb Selbstanzeige bei DS Steuerberatung in BERLIN am 15.02.2010

Die Medien berichteten, dass das Finanzministerium NRW Bedienstete des Steuerfahndungsdienstes des Finanzamts Wuppertal angewiesen hat, sich kurzfristig in Frankreich mit dem Verkäufer der Daten zu treffen. Nach derzeitiger Nachrichtenlage handelt es sich um Kundendaten der Credit Suisse Group AG. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass der Datenträger bereits im Besitz der deutschen Finanzverwaltung ist. Nach einer Tatentdeckung ist eine strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ausgeschlossen, §371 Abs. 2 Ziffer 2 Abgabenordnung. April 2009März 2009Januar 2009Dezember 2008November 2008Oktober 2008September 2008Juli 2008Juni 2008Februar 2008Jahressteuergesetz 2008 Oktober 2007September 2007August 2007Juli 2007Juni 2007Mai 2007April 2007März 2007Februar 2007Januar 2007Dezember 2006November 2006Oktober 2006September 2006August 2006Juli 2006Juni 2006Mai 2006April 2006Steuerberatung - LeistungenSteuerstrafrechtSelbstanzeigeErbschaftsteuerStiftungRentenPublikationen und SeminareKontakt Informationen zur Selbstanzeige - Clicken Sie hier Herr Dipl.-Kfm. Lothar Pues ist als Experte bei brainGuide aufgenommen Zur Seite der Steuerlichen Selbstanzeige mit Lexikon Zum Erbschaftsteuer-Lexikon Zur Seite Stiftungsinfo mit Anregungen für Stiftungen Zur Seite mit Informationen für gemeinnützige Einrichtungen Zur Seite mit Informationen der deutschen Stiftungsagentur Nachricht 10.02.10 - Datenträgerkauf Schweiz / Selbstanzeige Die Medien berichteten, dass das Finanzministerium NRW Bedienstete des Steuerfahndungsdienstes des Finanzamts Wuppertal angewiesen hat, sich kurzfristig in Frankreich mit dem Verkäufer der Daten zu treffen. Nach derzeitiger Nachrichtenlage handelt es sich um Kundendaten der Credit Suisse Group AG. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass der Datenträger bereits im Besitz der deutschen Finanzverwaltung ist. Nach einer Tatentdeckung ist eine strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ausgeschlossen, §371 Abs. 2 Ziffer 2 Abgabenordnung. Jedoch gibt es einigen Anmerkungen hinsichtlich des Entdeckungszeitpunktes. Daher hat eine Selbstanzeige nach objektiver Tatentdeckung immer noch eine deutliche strafmildernde Wirkung. Lesen Sie mehr auf unsterer Webseite.




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