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Lohnsteuerkarten 2010/2011




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 25.02.2010

Im Herbst 2009 wurden wie gewohnt die Lohnsteuerkarten 2010 verschickt. Arbeitnehmer haben sie an Ihre Arbeitgeber weitergeleitet, damit diese aus den eingetragenen Werten die Gehaltsabrechnungen erstellen können. Normalerweise durften Arbeitgeber Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer, die am 31.12. eines Jahres beschäftigt waren, vernichten. Dies ist dieses Jahr anders. Denn die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für das Jahr 2011. Dies liegt daran, dass Lohnsteuerkarten auf Papierform zukünftig nicht mehr ausgestellt werden. Ab dem Jahr 2011 soll ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer eingeführt werden. Abgekürzt wird es mit ElStAM- ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale. Deswegen ist es unbedingt notwendig, als Arbeitgeber zu wissen, dass die Steuerkarten 2010 nicht vorschnell entsorgt werden dürfen und man als Arbeitnehmer nicht auf den Versand der Steuerkarten 2011 im Herbst 2010 warten kann.




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