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Selbstanzeige - Bitte die Folgen beachten




Schrieb Thomas Fischer am 01.03.2010

Bei Abgabe einer Selbstanzeige sind immer ALLE Umstände zu betrachten und zu berücksichtigen. Wer z.B. seine Zinseinnahmen z.B. aus der Schweiz in Deutschland bisher nicht bei seiner Einkommensteuerveranlagung angegeben hat und diese im Rahmen einer Selbstanzeige nachträglich dem Finanzamt meldet, sollte sich Gedanken über die Herkunft des in der Schweiz angelegten Geldes machen. Stammt dieses Geld aus nicht versteuerten Einnahmen bzw. aus sonstigen steuerpflichtigen Vorgängen, die ebenfalls dem Finanzamt nicht angezeigt wurden, erstreckt sich die Selbstanzeige inkl. Straffreiheit lediglich auf die nachgemeldeten Zinseinnahmen aus der Schweiz. Bezüglich der Herkunft des Geldes ist mit einem eigenen Verfahren zu rechnen. Sollten diese Einkünfte nicht ebenfalls im Rahmen einer Selbstanzeige nachgemeldet werden, ist gegebenenfalls mit einem Besuch der Steuerfahndung mit dann eigenem Strafverfahren zu rechnen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann im Nachhinein natürlich nicht mehr möglich.




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