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Zweck einer Stiftung




Schrieb DS Steuerberatung BERLIN am 04.03.2010

Grundsätzlich ist jeder Zweck erlaubt, der nicht gegen das Gemeinwohl verstößt. Soll der Zweck steuerbegünstigt sein, muss er zu den förderungswürdigen Zwecken der Abgabenordnung gehören. Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden.




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