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Behandlung des Zugewinnausgleichs bei Tod eines Ehegatten




Schrieb DS Steuerberatung BERLIN am 25.03.2010

Die erbschaftsteuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichs bei Tod eines Ehegatten, also wann der überlebende Ehegatte Erbe wird, regelt § 5 Abs. 1 ErbStG. Diese Vorschrift besagt, dass auch im Scheidungsfall könnte der eine Ehegatte den tatsächlichen Zugewinn nach § 1371 Abs. 2 BGB verlangen. Dieser wäre erbschaftsteuerfrei. Bei der Berechnung kann nach Wahl des Ausgleichsberechtigten das Anfangsvermögen indexiert werden oder nicht. Die Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB, wonach das Endvermögen mit dem Zugewinn identische ist, wenn kein Verzeichnis des Anfangsvermögen aufgenommen wurde, gilt für das Erbschaftsteuerrecht nicht (vgl. § 5 Abs. 1 S. 3 ErbStG). Beratung unter: www.ds-steuerberatung-berlin.de




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