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Nicht rechtsfähige Stiftungen




Schrieb DS Steuerberatung BERLIN am 25.03.2010

Eine nicht rechtsfähige Stiftung, die auch als unselbstständige, treuhänderische, fiduziarische Stiftung oder (wenn von einer Stiftung als Treuhänderin verwaltet) als Unterstiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen verwaltet. Genauso wie bei der rechtsfähigen Stiftung stellt der Stifter- zur Erreichung eines von ihm gewählten Zweckes- ein bestimmtes Vermögen dauerhaft zur Verfügung. Im Unterschied zur rechtsfähigen Stiftung besitzt sie keine Rechtspersönlichkeit. Die nicht rechtsfähige Stiftung untersteht keiner behördlichen Stiftungsaufsicht.




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