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Voraussetzung für Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 20.04.2010

Für ein behindertes, arbeitsloses Kind besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang Mitursache für die Arbeitslosigkeit ist. Dies geht aus einer Entscheidung des BFH vom 22.10.2009, III R 50/07, BFH/NV 2010, S. 716, hervor. Danach besteht der Anspruch auch ohne diese Mitursächlichkeit, wenn die vom Kind erzielbaren Einkünfte nicht ausreichen, um seinen existenziellen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf zu decken. Ein wichtiges Indiz ist der Grad der Behinderung und die Feststellung, dass die Agentur für Arbeit keine Stellen mehr vermitteln kann. Sollten Sie hiervon betroffen sein, verweisen Sie auf das vorgenannte Urteil des BFH.




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