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Investitionsabzug bei betrieblichen PKW




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 21.04.2010

Seit dem Jahr 2007 hat der Investitionsabzug die Ansparrücklage abgelöst. Aktuell können für fast ausschließlich betriebliche genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung innerhalb der nächsten 3 Jahre geplant ist, ein Investitionsabzug bis maximal 40% der Anschaffungskosten im Jahr der Planung gebildet werden. Problematisch ist neuerdings das Merkmal der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung. Hier hat der Gesetzgeber eine Nutzung von mindestens 90% für den Betrieb festgelegt. Somit scheiden PKWs aus, für die die private Nutzung nach der sogenannten 1%-Regelung ermittelt wird. Zwingend ist ein Fahrtenbuch zu führen, in dem die Nutzung dokumentiert wird. Es ist auch damit zu rechnen, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch zur Kontrolle mehrfach anfordern wird. Im Besteuerungsverfahren sollte also sehr genau abgewogen werden, ob ein Investitionsabzug gebildet werden soll oder nicht.




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