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Vorsteuerabzug bei überhöhtem Steuersatz in einer Rechnung




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 21.04.2010

Wird in einer Rechnung ein Umsatzsteuerbetrag überhöht ausgewiesen (z.B. 19% statt 7%), stellt sich beim Leistungsempfänger die Frage, wie hoch sein Vorsteuerabzug ist. Bisher war die Auffassung der Finanzverwaltung, dass aus einer solchen fehlerhaften Rechnung kein Vorsteuerabzug möglich sei. Diese Auffassung wird nicht mehr vertreten. Der BFH entschied, dass der gesetzlich geschuldete Betrag als Vorsteuerabzug erklärt werden darf. Allerdings hat der Ausstellende das Problem, dass er zuviel Umsatzsteuer ausgewiesen hat. Diese schuldet er auch zunächst mit der Möglichkeit der Rechnungskorrektur.




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