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Aufteilung bei Mischaufwand- hier Reisekosten




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 25.05.2010

Bislang gab es ein striktes Abzugsverbot für Aufwendungen, die sowohl den privaten als auch den beruflichen Bereich betrafen und die nicht eindeutig voneinander getrennt werden konnten (sogenannter Mischaufwand). In einem sehr interessanten Urteil hat sich der BFH gegen diese Ansicht gestellt. Geklagt hatte ein EDV-Controller, der eine Messe in Las Vegas besuchte und danach ein paar Tage Urlaub machte. Die Flugkosten in die USA und zurück wollte er im Verhältnis der beruflichen zu den privaten Tagen als Betriebsausgaben berücksichtigen. Dies versagte das Finanzamt. Das Finanzgericht liess den Abzug dagegen zu. Nun hatte der BFH zu entscheiden und liess den anteiligen Abzug der Flugkosten auch zu. Ergänzend ist noch hinzuzufügen, dass natürlich die eindeutigen Betriebsausgaben (Kongressgebühren, Verpflegungsmehraufwand für die Zeit der Messe, Übernachtungskosten für die Zeit der Messe) daneben auch abzugsfähig waren. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auf viele weitere Mischaufwendungen auswirken wird.




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