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Steuerberatungskosten für „private“ Steuererklärung nicht abzugsfähig




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 05.06.2010

Der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 04.02.2010, X R 10/08, DStR 2010, S. 739, DB 2010, S. 819, BFH/NV 2010, S. 1012, LEXinform 0588861) hat entschieden, dass die Kosten für die Erstellung z. B. einer Einkommensteuererklärung nicht abgezogen werden können. Der Abzug ist mit Wirkung ab 2006 aufgehoben worden. Ein Abzug als dauernde Last oder außergewöhnliche Belastung sei nicht möglich. Der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz sei nicht verletzt. Auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts sei der Abzug verfassungsrechtlich nicht geboten. Hinweis: Der Deutsche Steuerberaterverband und die Steuerberaterverbände haben die Abgeordneten aufgefordert, noch im Jahressteuergesetz 2010 die Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten wieder einzuführen. Die Regierung hat dies im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.




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