PLZ-Steuerberatersuche:
z.B. 81543
bei Tipps Steuerberater im Forum

Umsatzsteuer auf Forderungen bei Insolvenzeröffnung




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 06.07.2010

Der leistende Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer, sofern er die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten abrechnet, bereits im Voranmeldungszeitraum der Umsatzsteuer, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Leider kommt es immer wieder vor, dass der Kunde viel später die Leistung entrichtet. Deswegen hat der Unternehmer die Umsatzsteuer quasi „vorzufinanzieren“. Wirklich problematisch wird es dann, wenn der Kunde die Rechnung überhaupt nicht bezahlt und dann über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird. In diesem Fall erhält der Unternehmer meist gar nichts oder nur eine kleine Quote seiner Forderung. Die quotale Auszahlung seiner Forderung kann sich aber über Jahre hinziehen. Glücklicherweise kann der Unternehmer aber seine Umsatzsteuer berichtigen, da unterstellt wird, dass sein Entgelt im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners uneinbringlich wird. Erhält er später Teilzahlungen aus der Insolvenzquote, lebt die Umsatzsteuer für diese Raten dann im Voranmeldungszeitraum der Vereinnahmung der Raten wieder auf.




Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen

Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.

Top 10 Steuerberater

Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.

Steuerberater Tipps nach Kategorien

Steuerberatersuche

Steuerberater Antworten

Über Steuerberater-Empfehlung