PLZ-Steuerberatersuche:
z.B. 81543
bei Tipps Steuerberater im Forum

Klarstellungen zur Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 06.07.2010

Die OFD Karlsruhe hat sich in einer Information noch einmal zu einigen Dingen bei der umsatzsteuerlichen Problematik von Beherbergungsleistungen geäußert. Wir das Frühstück gesondert berechnet vom Hotel, unterliegt es dem Steuersatz von 19%. Wird es nicht gesondert berechnet, sondern ist im Zimmerpreis enthalten, wird es nicht beanstandet, wenn man den Anteil, der nicht mit 7% ermäßigt besteuert wird, mit dem lohnsteuerlichen Wert (EUR 4,80 pro Frühstück) ermittelt. Gebühren für die Telefon-und Internetnutzung unterliegen ebenso wie Pay-TV auch nicht der Ermäßigung, wenn sie gesondert erhoben werden. Wellnessleistungen unterliegen ebenfalls nicht dem ermäßigten Steuersatz, ausser es handelt sich um Sauna und Schwimmbad. Hierfür wäre der Steuersatz von 7% zulässig. Ob der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen aber weiter Bestand hat, ist umstritten, da es in der Regierungskoalition für diese Begünstigung hierzu unterschiedliche Auffassungen gibt.




Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen

Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.

Top 10 Steuerberater

Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.

Steuerberater Tipps nach Kategorien

Steuerberatersuche

Steuerberater Antworten

Über Steuerberater-Empfehlung