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Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 20.07.2010

Reisekosten können nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Für sogenannte gemischte Aufwendungen mit einer sowohl betrieblichen oder beruflichen Veranlassung auf der einen und einer privaten Veranlassung auf der anderen Seite galt bisher ein Aufteilungs- und Abzugsverbot. Derartige Aufwendungen waren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, insgesamt der Privatsphäre zuzuordnen und nicht abzugsfähig. Nunmehr ist in „gemischten“ Fällen eine Aufteilung im Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile vorzunehmen (siehe hierzu z.B. BFH, Beschl. v. 21.09.2009, GrS 1/06, DStR 2010, S. 101, DB 2010, S. 143, BFH/NV 2010, S. 285, BFHE 227, S. 1, DStZ 2010, S. 94, FR 2010, S. 225, HFR 2010, S. 358, LEXinform 0587569). Der Bundesfinanzhof hat in einem weiteren Fall das Finanzgericht zur erneuten Prüfung aufgefordert BFH, Urt. v. 21.04.2010, VI R 5/07, DStR 2010, S. 1126, DB 2010, S. 1329, BFH/NV 2010, S. 1349, LEXinform 0588167). Dabei muss das Finanzgericht feststellen, ob die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge objektiv voneinander abgrenzbar sind, wenn nicht nur berufliche Gründe für die Reise bestanden haben. Im entschiedenen Fall hatte eine Gymnasiallehrerin für Englisch an einer achttägigen Fortbildungsreise für Englischlehrer nach Dublin teilgenommen und dafür Dienstbefreiung erhalten. Die Reise lief nach einem festen Programm ab und umfasste neben kulturellen Vortragsveranstaltungen auch Besichtigungstermine und einen Ausflug nach Belfast. Die geänderte Rechtsprechung, welche auch für den Bereich der betrieblichen Reisen (Betriebsausgaben) Bedeutung zukommt, war längst überfällig. In anderen Konstellationen hat der Bundesfinanzhof bereits in der Vergangenheit eine Schätzung des betrieblichen/beruflichen Anteils zugelassen (z.B. Telefonkosten, PC-Nutzung). Dies gilt nun auch für die Reisekosten.




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