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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende




Schrieb Steuerberater Reinhard Schinkel am 30.08.2010

Laut BFH Urteil vom 28.04.2010 besteht eine interessante Entwicklung beim Thema Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Worum geht es genau? Der Gesetzgeber räumt für Alleinerziehende mit Kind einen Entlastungsbetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein. Dieser Freibetrag wird mit dem alleinigen und dadurch erhöhten finanziellen Aufwand für Hort Schule etc.begründet. Derjenige der auch das Kindergeld erhält, konnte den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Wird das Kind (die Kinder) jedoch gleichwertig in den Haushalten betreut, können die Erziehungsberechtigen nunmehr wählen, wer den Entlastungsbetrag erhalten soll. Diese Zuordnungswahlrecht besteht allerdings nur, wenn nicht im Laufe des Jahres die Zuordnung bereits über die Lohnsteuerkarte (Klasse 2) erfolgte.




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