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Rentenbezugsmitteilung erhalten ? - Ihre Rechte um jetzt gegenzusteuern




Schrieb Steuerberaterin Alexandra Schneider am 26.09.2010

Zur Zeit bekommen eine Reihe von Rentnern vom Finanzamt Briefe mit der Überschrift " Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilungen". Was heißt das für Sie ? ganz vereinfacht und verständlich ausgedrückt Das Finanzamt möchte Ihre Rente besteuern, obwohl Ihr Bescheid schon bestandskräftig ist Sie haben nun folgende Möglichkeiten: Insbesondere das Finanzamt Friedberg weicht sehr gerne von der eingereichten Steuererklärung ab, ohne rechtliches Gehör zu gewähren oder den Beteiligten ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen. Sie müßen jetzt die angesprochenen Jahre, meist 2005 bis 2008 ganz genau nachprüfen. Fall aus der Praxis, bei der Überprüfung stellte ich fest - das Finanzamt hatte in einem Jahr die Spenden nicht wie erklärt angesetzt, ohne Erläuterung - in einem anderem Jahr waren die Handwerklerleistungen nicht voll berücksichtigt, ebenfalls ohne Erläuterung im Steuerbescheid. Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungsnahme in diesem Brief, ohne das man Sie über Ihre Rechte aufklärt, dies ist ausdrücklich nicht gewünscht ! Man könnte auch sagen, dafür gibt es ja Steuerberater. Sie haben das ausdrückliche RECHT nun alles zu korrigieren, was das Finanzamt bislang falsch gemacht hat oder gestrichen hat !! Gemäß § 173 Absatz 1 Nr.2 AO zur Änderung von Steuerbescheiden können Sie Tatsachen oder Beweismittel anführen die zu einer niedrigeren Steuer führen. Leider wird es zu keiner Erstattung mehr kommen, aber über diese Regelung können Sie die drohende Nachzahlung abwenden. Ggf. haben Sie ja in den letzten 4 jahren Ihre Steuererklärung alleine erstellt und nicht alle rechtlichen Möglichkeiten und Anträge ausgeschöpft, dazu haben Sie jetzt Gelegenheit. Dieser kleine bescheidene Hinweis fehlt leider in allen Anschreiben des Finanzamtes und der deutsche Renter ist steuerlich unbewandert, darauf vertraut die Finanzverwaltung, genauso wie auf die Bequemlichkeit, das sich keiner die Mühe machten möchte nun alle 4 Jahre von Anfang an aufzurollen und zu überprüfen. Nutzen Sie Ihr gutes Recht und schöpfen Sie alle Möglichkeiten aus. Da man Ihnen nur 4 Wochen Frist gibt um 4 Jahre zu überprüfen, sollten Sie als erstes Fristverlängerung beantragen für Ihr rechtliches Gehör, 4 Monate sind das Minimum um 4 Jahre vollständig zu überprüfen.




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