Lehrerarbeitszimmer - jetzt schon Steuern sparen vor der Neuregelung
Schrieb Steuerberaterin Alexandra Schneider am 26.09.2010
Alle Lehrer u.a. die vom Arbeitgeber keinen Arbeitsraum zur Verfügung gestellt bekommen, müßen jetzt handeln und einen Antrag stellen ! Zwar hat das Finanzamt schon am 6. Juli 2010 vor dem Bundesverfassungericht verloren, und die letzte Regelung für das häusliche Arbeistzimmer wurde verworfen, jedoch möchte das Finanzamt die Erstattungen noch so weit wie möglich herauszögern, am besten bis zur gesetzlichen Neuregelung. Nur die wenigen die selbst tätig werden und jetzt einen Antrag stellen, Ihr häusliches Arbeitszimmer SOFORT und unverzüglich mit mindestens 1.250 € anzuerkennen, bekommen einen neuen Bescheid. Der ist dann zwar immer noch vorläufig, wird aber automatisch von der Neuregelung miterfasst und ggf. später nocheinmal vergütet. Als Steuerpflichtiger müßen Sie ausdrücklich beantragen, einen gemäß § 165 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 und 4 AO vorläufig ergangenen Steuerbescheid im Vorgriff auf die Neuregelung zu ändern. und das Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 € als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen. Falls Sie in den Vorjahren 2008, 2009 kapituliert haben und das Arbeitszimmer erst gar nicht beantragt haben, müßen Sie in jedem Fall von alleine tätig werden, die Kosten Nachweisen und den Abzug beantragen. Wenn Sie steuerlich vertreten sind, macht das Ihre Steuerberaterin mit der Erklärung 2010 im Januar oder Februar 2011 automatisch, es sei denn Sie kommen früher auf Sie zu. Am 12. August 2010 hat das Bundesministerium der Finanzem ausdrücklich eine Anweisung herausgegeben das vorerst nur Steuerpflichtige mit Antrag sofort davon profitieren, also nur die die JETZT selbst einen Antrag stellen.
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