lassen Sie sich Ihren Einspruch vom Finanzamt bezahlen
Schrieb Steuerberaterin Alexandra Schneider am 26.09.2010
Haben Sie schon einmal einen Einspruch zu Recht führen lassen ? Dann sollte Sie Ihr Steuerberater auch darauf hinweisen, das es Ihr gutes Recht ist, diesen Schaden in Form der Steuerberatergebühren für diesen Einspruch bei der zuständigen OFD Oberfinanzdirektion (Adresse siehe Links) einzufordern. Sie würden doch auch nach einem Unfall andem der andere Schuld ist, nicht auf Ihren Schadenersatzanspruch verzichten und die Werkstatt selbst bezahlen oder ?! Einfach einen Antrag auf Ersatz von Steuerberatergebühren wegen Amtshaftung stellen. Aus meiner Berufserfahrung heraus, gehen alle meine Einsprüche, bei denen ich dem Mandanten vorher sage, das wir gewinnen, auch zu unseren Gunsten aus. Es gibt natürlich ein Paar bei denen rät man von einem Einspruch ab und der Mandant möchte es trotzdem probieren. Das Kosten Risiko eines Einspruchs liegt also bei Null, wenn Sie im Recht sind. Auch wenn das Finanzamt mal im Einspruch irrt, kann man immer noch über das Finanzgericht siegen. Wir beratern Sie über Ihre Erfolgsaussichten. In Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar gemäß Gebührenordnung zulässig. (2) Ein Erfolgshonorar darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Dabei darf für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Aktueller Fall des Tages: erfolgreicher Einspruch bei 2009 für - Nichtansatz des Arbeitszimmer, trotz Änderung der Rechtssprechung - nur auf Antrag - Nichtansatz von Denkmal Abschreibung trotz Beantragung in der Steuererklärung - Nichtansatz von Alters Vorsorgeaufwendungen - Günstiger Prüfung bei Anlage KAP wurde vom Mandant nicht vollständig beantragt Das sind 2 schwerwiegende Fehler und 2 Formfehler in einem einzigen Bescheid, die Korrektur führte zu einem 4 stelligen Ergebnis des Einspruchs, Bearbeitungszeit des Finanzamtes mehr als 2 Monate.
Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen
Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.
Top 10 Steuerberater
Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.
- Steuerberater Suche - Steuerberater stellen sich vor
- vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban (267)
- Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR (144)
- Steuerberater Mark Andreas Vogt (78)
- Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (60)
- DanRevision-Gruppe (43)
- steuerberaten.de GmbH (37)
- Steuerkanzlei Dienes + Weiß (35)
- HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft (29)
- Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater (28)
- Steuerkanzlei Steffen Reum Steuerberater, Diplom-Wirtschaftsingenieur (25)
- die Top 100 Steuerberater anzeigen
Steuerberater Tipps nach Kategorien
- Studenten (32)
- Familien (167)
- Existenzgründer (55)
- Selbstaendige und Freiberufler (51)
- Tipps Allgemein (490)
- Referendare (3)
- Ärzte (27)
- Anwälte (1)
- Architekten (1)
- Handwerk (6)
- vollständiges Themenverzeichnis anzeigen
Steuerberatersuche
- Steuerberater Suche - Steuerberater stellen sich vor
- Steuerberater in Berlin (33)
- Steuerberater in Hamburg (17)
- Steuerberater in München (12)
- Steuerberater in Düsseldorf (10)
- Steuerberater in Hannover (10)
- Steuerberater in Köln (6)
- Steuerberater in Stuttgart (6)
- Steuerberater in Aschaffenburg (4)
- Steuerberater in Bielefeld (4)
- Steuerberater in Essen (4)
- vollständiges Steuerberater Städteverzeichnis anzeigen
Steuerberater Antworten
Über Steuerberater-Empfehlung
- Agb
- Impressum
- Pause für Steuern, Zeit zum Träumen. Ihre Bilder als Foto Leinwand gibt es schnell und günstig bei PosterXXL.
- Wohnungssuche bei Immonet
- Hilfe bei Fragen zu Internetrecht, Abmahnungen, Urheberrecht und gewerblichem Rechtsschutz