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Die gläserne GmbH - Bilanzen offenlegen ?




Schrieb Steuerberater S. Sievers am 12.06.2007

Sind Sie Geschäftsführer einer GmbH? Und haben Sie wirklich, wie es die Vorschriften des Handelsrecht seit 1990 erfordern, jährlich Ihre Bilanz beim Amtsgericht eingereicht? Ich denke viele GmbH-Geschäftsführer werden diese Fragen mit nein beantworten. Denn schließlich, so die Auffassung, geht es niemanden etwas an, was in meiner Bilanz steht. Die Rechtsvorschriften sind anders, nur hat das Handelsregister in ganz wenigen Fällen, in denen ein Außenstehender die Bilanzen der GmbH beim Handelsregister angefordert hat, auf Einreichung der Bilanzen bestanden. Mir ist dieser Fall in meiner Praxis bisher nur einmal vorgekommen. Auch die früher praktizierte Drohung mit der Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit war eigentlich nur eine Alibi-Tätigkeit des Handelsregisters. Denn wenn man nachweisen konnte (z. B. durch Einreichung eines Kontoauszuges mit einem positiven Saldo), dass die Firma Vermögen hatte, erfolgte auch keine Löschung...... mehr auf www.steuerberater-sievers.de




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