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Kirchensteuer als Sonderausgabe




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 28.09.2010

Gezahlte Kirchensteuer ist im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abzugsfähig. Davon abzuziehen ist allerdings die im Jahr erstattet Kirchensteuer. Problematisch wird es, wenn in einem Jahr mehr Kirchensteuer erstattet wurde als gezahlt ist. Dieser Erstattungsüberhang wird auf das Jahr der ursprünglichen Verausgabung der erstatteten Kirchensteuer zurückgetragen. Beispiel: Im Jahr 2010 wurde EUR 500 Kirchensteuer für das Jahr 2009 erstattet. Es wurde keine Kirchensteuer im Jahr 2010 gezahlt, da die Person zum 01.01.2010 aus der Kirche austrat. Lösung: Der Erstattungsüberhang wird auf das Jahr 2009 zurück getragen. Man hat für das Jahr 2009 mit einer Nachzahlung zu rechnen. In der Praxis ist dies sehr ärgerlich, da man sich wundert, warum man plötzlich eine Nachzahlung für ein Jahr leisten soll, das eigentlich abgeschlossen war. Da mittlerweile die Finanzämter auch technisch in der Lage sind, diese Überhänge zu verarbeiten, wird es zukünftig immer zu den Änderungen der Bescheide kommen. Es handelt sich verfahrenstechnisch um rückwirkende Ereignisse, durch die rechtskräftige Steuerbescheide geändert werden können.




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