Regelungen zur Abschreibung ab 2010 paralell
Schrieb Steuerberater S. Sievers am 10.11.2010
Back to the roots! Regelungen zur Abschreibung ab 2010 paralell Verehrte Leser, normalerweise bin ich kein Freund von Übersetzungen ins englische wenn es auch deutscheBegriffe dafür gibt. Für diesen Tipp macht es die Überschrift aber am besten deutlich! Es geht um die Wiedereinführung, (ab 2010), der alten Regelung für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die bis 2007 gültig war. Es handelt sich um Gegenstände, die selbständig nutzbar waren - bis netto 410 EUR kosteten - und im Jahr der Anschaffung im vollen Umfang abzugsfähig waren. Hierunter fallen zum Beispiel: Computer, Laptop, tragbare Navigationsgeräte, Bohrmaschinen u.v.m. (Computerbildschirme und Drucker gehören nicht dazu). Ab dem Jahre 2008 wurde die sogenannte Poolabschreibung eingeführt! Gegenstände die zwischen 150 bis 1.000 EUR netto kosteten, egal wann sie im Jahr angeschafft wurden, wurden auf fünf Jahre abgeschrieben. Für jedes Jahr war ein eigener „Pool“ zu bilden, den man auch nicht veränderte wenn ein Gegenstand defekt, zerstört oder gestohlen wurde. Die Regelung wurde von vielen begrüßt und von anderen kritisiert. Ab 2010 gelten beide Regelungen parallel nebeneinander! Das ist so zu verstehen, dass am Ende eines jeden Jahres entschieden werden kann, welche Regelung in Anspruch genommen wird. Das gilt, wenn man z.B. in einem Jahr Wirtschaftsgüter kauft, die normalerweise länger als fünf Jahre abgeschrieben werden (Regale, Schreibtisch, -stühle usw.) und im nächsten Jahr z.B. Computer, Laptop, Fax usw. Jetzt könnte man seine Investitionen für die in Betracht kommenden Gegenstände entsprechend steuern! Der Haken ist nur ob die Gegenstände sich in ihrer Haltbarkeit an eine solche Planung halten oder die entsprechenden Wirtschaftsgüter vorher benötigt werden. Wie Sie sehen, wird es nie langweilig und wie immer an dieser Stelle wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten einfach an Ihren Steuerberater. Ihr Steuerberater Sven Sievers
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