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Informationen und Musterberechnung Gewerbesteuer




Schrieb Steuerberater S. Sievers am 10.11.2010

Gewerbesteuer teurer?! Informationen und Musterberechnung Gewerbesteuer In diesem Tipp soll es um die Frage gehen ob die Gewerbesteuer (GewSt) zusammen mit den jeweiligen Ertragssteuern teurer geworden ist. Das Gewerbesteuergesetz hat zum 01.01.2008 einige Änderung erfahren. Einige grundlegende Änderungen waren hier u.a.: Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr Einheitliche Messzahl von 3,5 % Wegfall der Staffelung bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften 1. 12 TEUR 1% (Messzahl), 2. 12 TEUR 2%, usw. ab 5. 12TEUR 5% Erhöhung der Anrechnung bei der Einkommensteuer (ESt) vom 1,8 auf das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages Hierbei ist zu unterscheiden ob es um Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) oder Einzelunternehmen/ Personengesellschaften handelt. Dieses soll anhand von Beispielen (Anlage) dargestellt werden. Es wird ein Hamburger Unternehmen mit einen zu versteuerndes Einkommen von 100.000 EUR zugrunde gelegt. Für die Berechnung der Einkommensteuer bei Einzelunternehmern bzw. Gesellschaftern von Personengesellschaften wird von einer ledigen Person ohne Kinder ausgegangen. Auf die verschiedenen Punkte der Hinzurechnungen oder Kürzungen welche zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage) führen soll auf Grund des Umfanges hier nicht eingegangen werden. Jede Gemeinde hat einen anderen Hebesatz (Hamburg 470%, Berlin 410%, München 490%) 1. Kapitalgesellschaften Wie Sie dem Beispiel in der Berechnung entnehmen können, ergibt sich für Jahre bis 2007 eine Gesamtbelastung von 43.677 EUR und ab 2008 eine Belastung von 32.275 EUR. Dieses entspricht einem Unterschied von 11.402 EUR an Steuern die weniger bezahlt werden. 2. Einzelunternehmen/ Personengesellschaften Hier ergibt sich aus dem Beispiel eine Gesamtbelastung an Gewerbe- und Einkommensteuer für das Jahr 2007 in Höhe von 38.672 EUR, während sich für das Jahr 2008 ein Betrag von 37.787 EUR ergibt. Der Unterschiedsbetrag beträgt hier nur 885 EUR an weniger Steuern. Bei einem Vergleich der Unterschiedbeträge muss mit einbezogen werden, dass bei den Kapitalgesellschaften noch die Abgeltungssteuer bzw. der persönliche Steuersatz hinzukommt bei Ausschüttung an den/die Gesellschafter. Die Unterschiedsbeträge können in Zukunft variieren, da zur Zeit einige Gemeinden bedingt durch die Wirtschaftskrise oder andern Gründen die Hebesätze erhöhen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Ihr Steuerberater Sven Sievers Download der Musterberechnung unter: http://www.steuerberater-sievers.de/steuerberater_steuertipp_094.html




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