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Haushaltsnahe Aufwendungen - Handwerker Rechnungen absetzen




Schrieb Steuerberater S. Sievers am 12.06.2007

Aufmerksame Leser dieser Rubrik wissen sicher, dass Sie schon bisher Aufwendungen für so genannte haushaltsnahe Aufwendungen steuermindernd berücksichtigen konnten. Dabei bezog sich diese Vorschrift bisher nur auf die Arbeiten, die auch ein handwerklich talentierter Laie ausführen konnte (z. B. Anstricharbeiten, Gärtnerarbeiten usw.). Seit 01.01.2006 ist dieser Katalog großzügig erweitert worden. Jetzt können Sie nämlich für alle Handwerkerleistungen, die Sie in Anspruch nehmen, die Steuerermäßigung beantragen. Wohl gemerkt es handelt sich um die Leistungen, nicht um die Materialaufwendungen.... mehr auf www.steuerberater-sievers.de




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