Verlustverrechnung bei Kapitalvermögen
Schrieb Steuerberater Reinhard Schinkel am 22.11.2010
Verlustverrechnung zwischen unterschiedlichen Banken Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie unterhalten zwei Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken. Im ersten Depot haben Sie nur die „100% garantierter Kursgewinn innerhalb von zehn Tagen“ Aktien gekauft und dementsprechende Verluste angehäuft, beim zweiten Depot liegen nur die guten, langweiligen Papiere der Bundesschuldenverwaltung und dementsprechend erwirtschaften Sie sichere wenn auch magere Gewinne. Das ist sicherlich überspitzt dargestellt. Doch was ist zu tun, wenn Sie Verluste aus Kapitalvermögen von Bank A mit Gewinnen aus Kapitalvermögen der Bank B verrechnen wollen? Diese Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen ja nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuererklärung erklärt werden. Insoweit hat ja die bezahlte Kapitalertragsteuer Abgeltungswirkung (daher auch Abgeltungssteuer). Die erzielten Verluste werden durch die Banken in einem sogenannten Verlusttopf geführt. Wenn kein unterjähriger Ausgleich mit Gewinnen erfolgen kann, werden diese Verluste ins nächste Jahr übertragen. 1) Sie haben jetzt die Möglichkeit bei der „Verlustbank“ einen Antrag auf Bescheinigung der Verlusttöpfe zu stellen. Dieser Antrag ist bis zum 15.12. des Jahres zu stellen (Ausschlussfrist)! 2) Die Bank stellt diese Bescheinigung aus. 3) Gleichzeitig werden die Verluste bei dieser Bank auf 0,- gesetzt 4) Mit dieser Verlustbescheinigung und den Gewinnen der anderen Bank stellen Sie einen Antrag auf Veranlagung der Kapitaleinkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung) 5) Die Verluste werden mit den Gewinnen verrechnet, zu viel gezahlte Steuer wird erstattet. Beispiel: Verluste bei Bank A ./. 10.000 € Gewinne bei Bank B 20.000 € Steuerzahlung auf Gewinne der Bank B (nur EST) 25% * 20.000 € = 5.000 € Antrag auf Verlustverrechnung Einkommensteuererklärung Gewinn Bank B 20.000 € Verlustbescheinigung (Bank A :7: 10.000 € endgültiger Gewinn 10.000 € Steuerbelastung 10.000 € * 25% = 2.500 € Gezahlte Steuer 5.000 € tatsächliche Steuer ./. 2.500 € Steuererstattung 2.500 €
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