Grunderwerbsteuer umgehen oder verringern
Schrieb Steuerberaterin Alexandra Schneider am 30.11.2010
Die Möglichkeit die Grunderwerbsteuer vollständig zu umgehen besteht dann, wenn Immobilienübertragungen innerhalb der Familie stattfinden – und zwar in direkter Linie. D.h. die Eltern übertragen an die Kinder, die Kinder an die Enkel usw., immer in direkter Linie durchreichen. Grunderwerbsteuer verringern: Ganz einfach beim Neubau, erst vom Bauträger das Grundstück separat kaufen. Dann dient nur der Grundstückswert als Basis für die Berechnung der Grunderwerbssteuer. Im Normalfall ist es so, dass man Grundstück und Haus komplett erwirbt und somit auf den gesamten Kaufpreis die Grunderwerbsteuer zu entrichten ist. Allerdings ist möglich, dass man zuerst das Grundstück erwirbt, und der Bauträger mit einer zeitlichen Verzögerung das Bauvorhaben beginnt. Dann ist die Steuer nur für den Grundstücksanteil zu entrichten – auf die eigentlichen Baukosten fällt sie dann nicht an. Hier ist peinlich genau auf die Verträge zu achten. (Steuern sind eine Abgabe für Denkfaule - die Verfasserin) Zitat aus der Frankfurter Neuen Presse vom 13.11.2010: Wiesbaden. Hessen plant keine Anhebung der Grunderwerbsteuer. «Das ist derzeit kein Thema», sagte ein Sprecher des Finanzministeriums in Wiesbaden. Anmerkung der Verfasserin: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die aber auch einen wesentlich niedrigeren Satz haben ... Befreiungen von der Grunderwerbsteuer Bestimmte Erwerbsvorgänge sind von der Steuer befreit, so u.a. •der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses •der Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers, •der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind (einschließlich Stiefkindern und Ehegatten), •der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks (Freigrenze von 2 500 €).
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