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Einspruch gegen Zwangsgeldandrohung, mit Steuerberater abwenden




Schrieb Steuerberaterin Alexandra Schneider am 30.11.2010

Zur Zeit versenden die Finanzämter berechtigte (und nicht berechtigte) Androhungen von Zwangsgeld für die Abgabe der Steuererklärungen 2009. Sie können diese durch die Beauftragung eines Steuerberaters vermeiden ! Bzw. einsparen, der Steuerberater legt für Sie - sobald er eine Vollmacht von Ihnen hat - Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung ein und stellt einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 28.2.2011. Diese wird in der Regel auch sofort gewährt. Mit dem so eingesparten Zwangsgeld bezahlt sich der Steuerberater (teilweise) schon fast von alleine und Ihnen wird die Arbeit und der Termindruck angenommen, eine runde Sache.




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