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Lohnsteuerkarte: Freibeträge, Kinderfreibeträge und Steuerklasse




Schrieb Dipl. Kfm. Jan Kastorf am 10.01.2011

Arbeitnehmer haben für 2011 zwar keine Lohnsteuerkarte von der Gemeinde bekommen. Das bedeutet aber nicht, dass für 2011 kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden kann oder dass Änderungen zur Steuerklasse oder zu den Kinderfreibeträgen unberücksichtigt bleiben. Im Gegenteil. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer die Änderungen ihrer Lohnsteuerabzugsdaten dem Finanzamt sogar zwingend anzeigen.




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