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Korrektur fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 nicht notwendig




Schrieb Lediger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 27.02.2011

Das BMF weist darauf hin, dass mehrere Millionen falsch ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigungen automatisch korrigiert werden. Es sei daher nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen. Hintergrund: Infolge eines Fehlers in Lohnbuchhaltungsprogrammen der Arbeitgeber hat ein Teil der freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmer fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 erhalten.




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