Nachfolgelösung auf Zeit
Schrieb Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft am 18.03.2011
Bei der Betriebsverpachtung kann sich der Unternehmenseigentümer in den verdienten Ruhestand zurückziehen und dennoch seinen Lebensunterhalt sichern. Wenn es um die Unternehmensnachfolge geht, ist die Wahl des richtigen Zeitpunkts eine entscheidende Frage. Einerseits sollte der Generationswechsel in einer Lebensphase eingeleitet werden, in der man selbst noch im Besitz der vollen Schaffenskraft ist. Zum Beispiel, wenn Sohn oder Tochter in die eigenen Fußstapfen treten wollen und auf den Einstieg in den Betrieb drängen. Andererseits wird sich dann die Frage stellen, ob die Nachfolger überhaupt schon die Fähigkeiten und das notwendige Kapital für eine Übernahme mitbringen? Eine Möglichkeit, diesen und anderen kniffligen Fragen des Generationswechsels beizukommen, ist die Verpachtung des Betriebs. „Die endgültige Weichenstellung wird um einige Jahre verschoben und alle Beteiligten können von dieser Übergangszeit profitieren“, sagt Rita Kuhn, Steuerberaterin von Ecovis. Rückzug auf Raten Die Betriebsverpachtung kann auch unter steuerlichen Gesichtspunkten interessant sein und Liquiditätsvorteile bringen. Entscheidet man sich beispielsweise zunächst für die Verpachtung anstelle des sofortigen Verkaufs, werden vorhandene stille Reserven auch erst zu einem späteren Zeitpunkt gehoben. Vor allem aber ist die Betriebsverpachtung für Firmenchefs eine interessante Möglichkeit, um sich unter Vorbehalt des Eigentums laufende finanzielle Zuflüsse aus dem Unternehmen zu sichern. So kommt es nicht selten vor, dass sich der Senior schon zu einem Zeitpunkt zurückziehen will, an dem ihm Rentenzahlungen aus Vorsorgemaßnahmen noch nicht in voller Höhe zustehen. Gleichzeitig will er das Unternehmen noch nicht an den Junior verkaufen, weil er bei der grundsätzlichen Ausrichtung der Firma noch einige Jahre lang mitsprechen möchte. „Die Betriebsverpachtung bringt den Vorteil: Die abschließende Entscheidungsbefugnis über die weitere Zukunft des Betriebs und die Verantwortung für das tägliche Geschäft werden klar getrennt“, sagt Gerd Krabbe, Steuerberater bei Ecovis. Geholfen ist damit beiden Seiten. Der Verpächter bleibt Eigentümer und sichert sich gleichzeitig eine Kapitalquelle für den Lebensunterhalt. Der Nachfolger wiederum darf gegen Zahlung der monatlichen Pacht selbst den Betrieb führen. Als nicht zu unterschätzender Vorteil kommt hinzu, dass gleichzeitig unternehmerische Risiken begrenzt werden. Denn selbst wenn dem Nachfolger – sei es aus Unerfahrenheit oder weil er neue Wege gehen will – Fehler unterlaufen, kann der Verpächter in seiner Funktion als Eigentümer weiterhin kontrollierend eingreifen. Die Pacht realistisch bestimmen Wer sich für eine Betriebsverpachtung entscheidet, sollte die Gestaltung aber gut vorbereiten. Das gilt auch für die Höhe der monatlichen Pacht, bei der im Familienkreis häufig persönliche Rücksichtsmaßnahmen eine Rolle spielen. Da zahlt die Tochter gern etwas mehr, als dies ein externer Pächter je tun würde. Oder der Vater begnügt sich mit einer ungewöhnlich niedrigen Summe für die Nutzung seines Betriebs. Bleiben aber jegliche betriebswirtschaftlichen Erfahrungswerte außen vor, drohen Probleme bei der steuerlichen Anerkennung. „Man darf es nicht übertreiben, die vereinbarte Summe sollte innerhalb einer gewissen vertretbaren Bandbreite bleiben“, rät Krabbe. Worüber wir reden sollten Welche Fallstricke sind bei einer Betriebsverpachtung mit Blick auf die Ansprüche aus der Sozialversicherung zu berücksichtigen? Darf die Pacht auch ausgesetzt werden oder drohen wegen mangelnder Ernsthaftigkeit dann Probleme mit der steuerlichen Anerkennung? Welche formalen Voraussetzungen muss ein Pachtvertrag erfüllen? www.ecovis.com
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