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Steuererklärungen und Senioren- Abgeltungsteuer




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 31.05.2011

Im Alter haben viele Steuerpflichtige erheblich geringere Einkünfte als im Erwerbsleben. Aus diesem Grund können sich viele von der Verpflichtung zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen befreien lassen. Problematisch wird es, wenn man Kapitaleinkünfte hat, die über den Freistellungsaufträgen bei den Banken liegen (EUR 801 für eine ledige Person, EUR 1.602 für Ehegatten). Übersteigen die Erträge diese Beträge, behält das Bankinstitut automatisch 25% Abgeltungsteuer ein. Um dies zu verhindern, kann man eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Legt man diese der Bank vor, behält sie auch bei Zinsen über den Freistellungsaufträgen keinerlei Steuern ein. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist im Regelfall 3 Jahre gültig. Danach muss erneut geprüft werden, ob sich die Einkunftssituation geändert hat oder ob erneut eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. www.vogt-steuerberater.info




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