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Nachhaltige intensive Verkaufstätigkeit bei eBay ist umsatzsteuerpflichtig.




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 25.06.2011

Nach einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg (Urt. vom 22.09.2010, 1 K 3016/08, (Revision eingelegt, Az. BFH: V R 2/11), EFG 2011, S. 583, LEXinform 5011364) ist eine nachhaltige intensive Verkaufstätigkeit bei eBay umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuerrechtlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Eine Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist. Kriterien, die für eine Nachhaltigkeit sprechen können, sind insbesondere mehrjährige Tätigkeit, planmäßiges Handeln, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit. Wird die Internet-Auktionsplattform eBay auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität dazu genutzt, eine Vielzahl von Gegenständen (im Urteilsfall 1.200 Verkäufe in drei Jahren) zu veräußern, unterliegen die erzielten Einnahmen der Umsatzsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Gegenstände ursprünglich zum Auf- und Ausbau einer privaten Sammlung erworben wurden. Der Bundesfinanzhof muss nun abschließend entscheiden. Soweit Sie betroffen sein sollten, müssen Sie Ihr Verfahren unter Hinweis auf das anhängige BFH-Verfahren offen halten.




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