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häusliches Arbeitszimmer




Schrieb Steuerberater Reinhard Schinkel am 02.08.2011

Ein interessantes Urteil zum Thema häusliches Arbeitszimmer ist vor kurzem ergangen. Das Finanzgericht (FG) Köln hat in seinem Urteil vom 19.05.2011 (Az.: 10 K 4126/09) entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden können. Konkret bedeutet das: Nutzen Sie einen Raum sowohl für private als auch für berufliche Zwecke, können die Kosten anteilig abgezogen werden. Es ist also nicht mehr notwendig einen Raum als Arbeitszimmer vorzuhalten, eine Arbeitsecke genügt! Das Finanzamt hat Revision eingelegt (BFH Az.: X R 32/11)




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