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Gartensanierung ist absetzbar / Gartenneuanlage nicht !




Schrieb Steuerberater München 24 Härtl am 09.08.2011

Bei der von einem Gartenbaubetrieb ausgeführten erstmaligen Gartengestaltung handelt es sich um keine haushaltsnahe Dienstleistung. Im Umkehrschluss gilt jedoch: War jedoch ein Garten schon vorhanden und wird dieser saniert, so liegen berücksichtigungsfähige Aufwendungen vor. Auch eine Aufteilung von Aufwendungen ist denkbar, wenn z.B. bei einem Hausneubau eine Hecke schon vorhanden war, und diese im Rahmen des Neubaus "saniert" wurde. Im Hinblick auf die allein begünstigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kommt auch eine Berücksichtigung als Handwerkerleistung nur dann in Betracht.




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