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Nachträgliche Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags (BFH)




Schrieb Lediger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 15.08.2011

Wird der Investitionsabzugsbetrag mit der Steuererklärung des Abzugsjahres geltend gemacht, ist daraus auf eine Investitionsabsicht zu schließen. Dies gilt auch dann, wenn die Steuererklärung erst im Einspruchsverfahren gegen einen Schätzungsbescheid abgegeben wird. Der Senat stellte auch klar, dass es nicht von Bedeutung sein kann, ob im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung die Investition tatsächlich schon vorgenommen wurde (BFH, Urteil v. 8.6.2011 - I R 90/10; veröffentlicht am 10.8.2011).




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