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Gestaltungsmissbrauch bei Steuerklassenwahl (FG)




Schrieb Lediger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 15.08.2011

Die Wahl der Steuerklassen V/III und der Antrag auf getrennte Veranlagung stellen einen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn die Kombination der Wahlrechte erkennbar den Zweck verfolgt, einerseits eine Steuererstattung bei dem einen Ehegatten zu erreichen, andererseits aber die Durchsetzung der damit verbundenen Steuernachforderung bei dem anderen Ehegatten zu vereiteln (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.4.2011 - 2 K 4920/08).




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