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Anpassung der km Pauschale für Dienstreisen




Schrieb Steuerberater Reinhard Schinkel am 31.08.2011

Für dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW können Arbeitnehmer 0,30 € je gefahrenen Kilometer erstattet bekommen. Das gilt jedoch nicht für Angestellte im Öffentlichen Dienst. Hier ist eine steuerfreie Erstattung von bis zu 0,35 € je gefahrenen Kilometer möglich. Gegen diese Ungleichbehandlung ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig (AZ 2BvR 1008/11). Mein Tipp: Erklären Sie die dienstlich gefahrenen Kilometer in der Steuererklärung mit 0,35 € je km, auch wenn Sie 0,30 € je Kilometer erhalten haben. Die Differenz von 0,05 € je km wären bei einem positiven Ausgang des Verfahrens zusätzlich als Werbungskosten abziehbar. Das Gleiche gilt übrigens für Selbstständige die mit Ihrem privaten PKW geschäftliche Fahrten unternehmen.




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