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Finanzamt ermittelt nicht erfasste Rentenfälle




Schrieb Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Rüdiger Quermann am 12.09.2011

Ab dem Jahr 2009 melden die Rentenversicherer dem Finanzamt Rentenzahlungenn elektronisch. Die Identifikationsnummern erleichtern der Finanzverwaltung die Aufdeckung unbekannter Steuerfälle. Bislang wertete das Finanzamt die elektonisch übermittelten Rentenbezugsmitteilungen bei bekannten Steuerfällen aus. Ab September 2011 ermittelt das Finanzamt die Steuerpflicht der bislang nicht erfassten Rentner. Die meisten Renten werden mit dem sogenannten Ertragsanteil von typisch über 50% besteuert. Alleinstehende ohne Abzugsbeträge und andere Einkünfte überschreiten mit einer Rente von etwa 18.000 Euro den Grundfreibetrag der Einkommensteuertabelle und sind steuerpflichtig. Dann sind Sie ohne Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Nichtabgabe einer Steuererklärung kann strafbar sein. Haben Sie keine Steuererklärung abgegeben, kann das Finanzamt dies als Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung werten. Das Finanzamt wird Steuern rückwirkend für alle noch nicht verjährten Jahre nachfordern. Die Verjährungsfrist verlängert sich, wenn das Finanzamt von einer leichtfertigen oder vorsätzlichen Steuerverkürzung ausgeht. In Erbfällen verlangt das Finanzamt Steuererklärungen und Nachzahlungen von den Erben als Rechtsnachfolger. Schützen Sie sich vor Überraschungen! Prüfen Sie vor der Anfrage des Finanzamts, ob bei Ihrer Rente eine Steuerzahlung anfällt. Neben der Sicherheit für Sie erlangen Sie die Möglichkeit, durch eine rechtzeitige Selbstanzeige straffrei auszugehen. Mehr: http://steuerberater-quermann.de/?c=5&sub=36




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