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Nachfolgeregelung unter Berücksichtigung von Zivilrecht sowie der Erbschaftsteuerbelastung




Schrieb Steuerberater Sven Orgis am 13.07.2007

Mit der Gründung eines Familienpools können Sie die Nachfolgeregelung planen, das Vermögen auf Wunsch zusammen halten und auch noch bei Erbschaftsteuer sparen. Die Vorteile im Einzlnen: ZIVILRECHT - generationsübergreifend und Erhalt des Vermögens - kein Gesellschafter kann eine Teilung verlangen - Erträge werden z.Bsp. über Nießbrauchsvorbehalt gesteuert - Kontrolle bleibt bei den Eltern - Verfügungsbefugnis der Kinder nur mit Zustimmung der Eltern - Bindug der Kinder über den Tod der Eltern hinaus - Ausschluss ungewollter Nachfolge STEUERRECHT Nutzung der Vorteile beim Betriebsvermögen nach jetzigem Rechtstand: - Freibetrag von 225.000,00 EUR - 35,00% Bewertungsabschlag - immer die günstige Steuerklasse I - Steuerstundung einkommensteuerlicher Step-Up=erhöhte AfA möglich Bitte beachten Sie, das durch die geplanten Gestzesänderungen diese Vorteile evt. entfallen. Für eine weitergehende und ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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